Maßnahmen zur Förderung der Fahreignung

Angeregt durch amerikanische Modelle (Driver Improvement/Driver Clinic) wurde in Deutschland ab Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts mit Modellversuchen begonnen, in denen verkehrsauffällige Kraftfahrer durch Psychologen nachgeschult wurden. Ziel der Nachschulungen war die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer und die Wiedergewinnung von Lebensqualität für den einzelnen verkehrsauffälligen Kraftfahrer durch Erhaltung oder Wiedererlangung seiner Mobilität.

Bis heute hat sich ein System verkehrspsychologischer Rehabilitation ausdifferenziert, das fahreignungsfördernde Maßnahmen im Einzel- und Gruppensetting für verschiedene Zielgruppen (z. B. Fahranfänger) oder Anlassgruppen (Verkehrsauffälligkeiten im Bereich Alkohol-, Drogen-, allgemeiner Verkehrsdelikte) bietet.

Gesetzlich geregelt sind für Fahranfänger Aufbauseminare (§§ 35; 36 FeV) und Verkehrspsychologische Beratungen (§ 2a StVG) und für alle Kraftfahrer Fahreignungsseminare (§ 42 FeV) sowie Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (§ 70 FeV). Mit diesen Maßnahmen soll Reflexionsbereitschaft erzeugt und Veränderungsbereitschaft geschaffen werden, weitere Verkehrsdelikte zu vermeiden. Bei Delikten im Zusammenhang mit Substanzkonsum sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, einen Rückfall und weitere Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss anderer berauschender Mittel zu vermeiden.

Ohne gesetzliche Regelung sind bislang verkehrspsychologische Maßnahmen für verkehrsauffällige Kraftfahrer, die im Vorfeld einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) Unterstützung bei der Wiederherstellung ihrer Fahreignung suchen. Erstmalig wurden aber in der 4. Auflage der Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung für diese Fahreignungsfördernden Interventionen (FFI) Qualitätsanforderungen festgelegt.

Allen genannten verkehrspsychologischen fahreignungsfördernden Maßnahmen liegen meist verhaltenstherapeutisch oder tiefenpsychologisch orientierte Konzepte zur Förderung der intraindividuellen Introspektion und Auseinandersetzung mit Problembereichen zugrunde. Betroffene Kraftfahrer bekommen Unterstützung, den Zusammenhang zwischen ihrem Lebensstil und ihren Verkehrsdelikten zu erkennen. Sie erarbeiten ein Veränderungskonzept und erproben und stabilisieren neues Verhalten. Elemente der verkehrspsychologischen Arbeit sind dementsprechend: Deliktanalyse, Analyse auslösender und aufrechterhaltender Bedingungen, Kompetenzaufbau, Stabilisierung und Rückfallprophylaxe unterstützt durch Wissenserwerb und psychoedukative Elemente.

Fahreignungsfördernde Maßnahmen werden lege artis von Master- oder Diplom-Psychologen durchgeführt, die eine verkehrspsychologische Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder bei einer Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der Kraftfahreignung befasst, absolviert haben oder nach dem Stand der Wissenschaft fachpsychologisch qualifiziert sind. Auch evaluierte Maßnahmen an Suchtberatungsstellen können ggf. diesen Kriterien entsprechen.

Die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung § 70 FeV, an deren Konzepten sich die fahreignungsfördernden Maßnahmen orientieren, werden regelmäßig mit beeindruckend guten Ergebnissen hinsichtlich niedriger Rückfallquoten der Teilnehmer evaluiert.