Beurteilungskriterien
Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien
Das Standardwerk zur Begutachtung der Fahreignung, herausgegeben von der DGVP und der DGVM, ist Anfang März 2026 in der 5. Auflage erschienen. Hier wird der Stand der Wissenschaft zu den wesentlichen Fragestellungen in der Fahreignungsdiagnostik dargestellt. Dieser wird damit für Gutachter leicht zugänglich gemacht. Die Beurteilungskriterien (BK 5) machen die Anforderungen an die Fahreignung transparent und sind deshalb auch für Verkehrspsychologen im Bereich der therapeutischen Unterstützung zur Wiedererlangung der Fahreignung unverzichtbar. Sie werden von der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien (StAB) der DGVP und DGVM erarbeitet, auf Symposien und mit Anwendern diskutiert um schließlich in den Vorständen der Fachgesellschaften abgestimmt und verabschiedet zu werden. Zu beziehen sind die Beurteilungskriterien über den Buchhandel oder direkt vom Kirschbaum-Verlag Bonn.
Änderungen in der 5. Auflage
Die umfangreich überarbeitete 4. Auflage der Beurteilungskriterien (BK) war mit einer neuen Kapitelstruktur erst 2022 auf dem 18. Gemeinsamen Symposium der Fachgesellschaften DGVP und DGVM in München vorgestellt worden und ist im Dezember 2022 erschienen. Dass nun bereits nach gut drei Jahren eine neue 5. Auflage veröffentlicht wird, hängt mit den besonderen Herausforderungen durch die im Zusammenhang mit dem „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) vom 27.3.2024 (Inkrafttreten am 1.4.2024) und der damit verbundenen Cannabis-Teillegalisierung erfolgten verkehrsrechtlichen Änderungen zusammen.
Eine ausführliche Übersicht über die in der Neuauflage vorgenommenen Änderungen findet sich bei Brenner-Hartmann et al.: Die 5. Auflage von „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien; (Z. f. Verkehrssicherheit, 72 (2026) Nr. 2, S. 62-76). Alle wesentlichen inhaltlichen Überarbeitungen werden dort beschrieben, erläutert und in einer ausführlichen Tabelle dargestellt. Diese Tabelle kann hier heruntergeladen werden. Als weitere Hilfe bei der Anwendung sind die gegenüber BK 4 geänderten Textstellen in BK 5 mit gepunkteten Randlinien markiert.
Übergangsfristen für die Anwendung
Die aktuellen BK 5 stellen direkt ab Veröffentlichung den von den Fachgesellschaften zusammengetragenen aktuellen Stand der Wissenschaft dar und referieren auf die aktuelle und bereits seit 2024 geltende Rechtslage in der FeV und im StVG sowie auf die am 31.1.2026 veröffentlichten – zu diesem Zeitpunkte jedoch noch nicht in Kraft getretenen – aktualisierten Kapitel 3.13 und 3.14 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Wesentliche Punkte, welche auch den Klienten durch die einheitliche Beurteilung von Befunden zugutekommen, können und sollten somit direkt umgesetzt werden.
Teilweise dürfte dies aufgrund der von den Fachgesellschaften veröffentlichten Auslegungshilfen (FAQs) für die 4. Auflage (BK 4) ohnehin bereits erfolgt sein. Für viele Regelungen wird es aufgrund von Schulungsbedarf, organisatorischer Umstellungen und Anpassungen von QM-Regelungen, Anschreiben und Formularen sowie der ggf. erforderlichen Information von Kunden allerdings Übergangsfristen geben müssen. Eine vollständige Umsetzung der Neuregelungen der BK 5 sollte jedoch bis Mitte 2026, spätestens Ende August 2026 erfolgt sein. Konkrete Hinweise zur Anwendung einzelner Regelungen finden Sie in der Mitteilung der Fachgesellschaften zu Übergangsfristen zur Anwendung der 5. Auflage der Beurteilungskriterien (veröffentlicht in: Z. f. Verkehrssicherheit, 72 (2026), Nr. 2, S. 146 – 148).
Einarbeitung der FAQs zur 4. Auflage
Die nach einer Neuauflage häufig gestellten Fragen zur Interpretation bestimmter Regelungen in den BKs werden von der StAB bearbeitet und in FAQ-Listen zusammengefasst. Verkehrsmedizinische und toxikologische Fragen werden in den FAQs der DGVM beantwortet, psychologische Schwerpunkte in den FAQs der DGVP (s.u.). Die FAQs zur Anwendung einzelner Regelungen der 4. Auflage – auch angesichts der 2024 geänderten Rechtslage – können Sie hier einsehen. Diese ergänzend zur 4. Auflage getroffenen Festlegungen wurden bei der Bearbeitung der 5. Auflage berücksichtigt und sind dort eingeflossen. Die hier weiterhin zur Verfügung gestellten FAQs spiegeln somit nicht mehr den aktuellsten Stand der Wissenschaft wider, sondern sind im Wesentlichen von „historischem“ Interesse und erlauben es, die Entwicklung einzelner Regelungen nachzuvollziehen.
Aus aktuellem Anlass wurden erste Fragen zur Anwendung der D-Hypothesen vor dem Hintergrund der Teillegalisierung von Cannabiskonsum mit dem CanG in der StAB der beiden Fachgesellschaften bearbeitet. Die entsprechenden Handlungsempfehlungen können Sie als PDF-Datei herunterladen:
Fragen, welche die bei Cannabisfragestellung erforderlichen Abstinenz- und Nüchternheitsbelege sowie die Einordnung positiver Befunde betreffen, wurden unter Federführung der DGVM gesondert behandelt und sind hier verfügbar:
FAQ zu CanG_Toxikologie_30.04.2024
FAQ zum Programmabbruch bei THC-Nachweis_05.07.2024
FAQs zur 3. Auflage können Sie hier einsehen. Sie haben ebenfalls nur informatorischen Charakter, da die Regelungen in BK 4 eingeflossen sind.
DGVP-FAQs zur 3. Auflage der BK
Handlungsempfehlung des StAB zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation
Mit dem am 10. März 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabismedikamenten erweitert. Ärztinnen und Ärzte können künftig auch Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Neben den neuen Regelungen bleiben die bisherigen Therapie- und Verschreibungsmöglichkeiten für die Fertigarzneimittel Sativex® und Canemes® sowie das Rezepturarzneimittel Dronabinol bestehen.
Welche Auswirkungen diese neue Verschreibungsmöglichkeit von Cannabis auf BtM-Rezept auf die Fahreignung und Fahrsicherheit hat, ist noch weitgehend unbekannt und derzeit auch noch nicht verbindlich geregelt. Die Fragestellung der Behörden erstreckt sich von der Abklärung der Grunderkrankung über die bestimmungsgemäße Einnahme bis hin zu Fragen der Leistungsbeeinträchtigung und der langfristigen Prognose.
Um Fragen, die sich in der Begutachtungspraxis stellen, anzusprechen und die Fahreignungsbegutachtung einheitlicher zu gestalten, wurde Im Auftrag der Vorstände der DGVM und der DGVP von der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien (StAB) unter Mitwirkung von Prof. M. Graw deshalb eine Handlungsempfehlung erstellt. Sie soll bis zu einer Überarbeitung der Beurteilungskriterien und der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung die Arbeit der Gutachter unterstützen.
Sie richtet sich vorrangig an Ärzte und Psychologen, die im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung mit Fragestellungen rund um die Cannabismedikation konfrontiert sind. Die hier zusammengestellten Empfehlungen wurden auf dem 13. Gemeinsamen Symposium der DGVP und DGVM am 6.-7.10.2017 in Leipzig in den Workshops 3 und 8 vorgestellt und diskutiert. Im August 2018 wurde eine aktualisierte Fassung unter Berücksichtigung weiterer Literaturquellen und aktueller Rechtsprechung verabschiedet, die auch viele Anregungen aufgenommen hat, welche in einem Expertenhearing am 30.05.2018 bei der BASt unter Mitwirkung des BMVI erarbeitet wurden.