Beurteilungskriterien

Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien

Das Standardwerk zur Begutachtung der Fahreignung, herausgegeben von der DGVP und der DGVM ist mittlerweile in der 4. Auflage erschienen. Hier wird der Stand der Wissenschaft zu den wesentlichen Fragestellungen in der Fahreignungsdiagnostik dargestellt und ist damit für Gutachter leicht zugänglich verfügbar. Die Beurteilungskriterien (BKs) machen die Anforderungen an die Fahreignung transparent und sind deshalb auch für Verkehrspsychologen im Bereich der therapeutischen Unterstützung zur Wiedererlangung der Fahreignung unverzichtbar. Sie werden von einer Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien (StAB) der DGVP und DGVM erarbeitet, auf Symposien und mit Anwendern diskutiert um schließlich in den Vorständen der Fachgesellschaften abgestimmt und verabschiedet zu werden. Zu beziehen sind die Beurteilungskriterien über den Kirschbaum-Verlag Bonn.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Interpretation bestimmter Regelungen in den BKs werden vom StAB bearbeitet und in FAQ-Listen zusammengefasst. Verkehrsmedizinische und toxikologische Fragen werden in den FAQs der DGVM beantwortet, psychologische Schwerpunkte in den FAQs der DGVP auf dieser Seite. Die FAQs zur Anwendung einzelner Regelungen in der 4. Auflage können Sie hier mit dem jeweils aktuellen Stand (derzeit 31.7.2023) herunterladen.

FAQs_BK4_DGVP

Aus aktuellem Anlass wurden erste Fragen zur Anwendung der D-Hypothesen vor dem Hintergrund der Teillegalisierung von Cannabiskonsum mit dem CanG in der StAB der beiden Fachgesellschaften bearbeitet. Die entsprechenden Handlungsempfehlungen können Sie als PDF-Datei herunterladen:

FAQ zu CanG_22.04.2024

Fragen, welche die bei Cannabisfragestellung erforderlichen Abstinenz- und Nüchternheitsbelege sowie die Einordnung positiver Befunde betreffen, wurden unter Federführung der DGVM gesondert behandelt und sind hier verfügbar:

FAQ zu CanG_Toxikologie_30.04.2024

FAQ zum Programmabbruch bei THC-Nachweis_05.07.2024

FAQs zur 3. Auflage können Sie hier einsehen. Sie werden inhaltlich nicht mehr gepflegt, haben also nur informatorischen Charakter.

DGVP-FAQs zur 3. Auflage der BK

Handlungsempfehlung des StAB zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation

Mit dem am 10. März 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabismedikamenten erweitert. Ärztinnen und Ärzte können künftig auch Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Neben den neuen Regelungen bleiben die bisherigen Therapie- und Verschreibungsmöglichkeiten für die Fertigarzneimittel Sativex® und Canemes® sowie das Rezepturarzneimittel Dronabinol bestehen.

Welche Auswirkungen diese neue Verschreibungsmöglichkeit von Cannabis auf BtM-Rezept auf die Fahreignung und Fahrsicherheit hat, ist noch weitgehend unbekannt und derzeit auch noch nicht verbindlich geregelt. Die Fragestellung der Behörden erstreckt sich von der Abklärung der Grunderkrankung über die bestimmungsgemäße Einnahme bis hin zu Fragen der Leistungsbeeinträchtigung und der langfristigen Prognose.

Um Fragen, die sich in der Begutachtungspraxis stellen, anzusprechen und die Fahreignungsbegutachtung einheitlicher zu gestalten, wurde Im Auftrag der Vorstände der DGVM und der DGVP von der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien (StAB) unter Mitwirkung von Prof. M. Graw deshalb eine Handlungsempfehlung erstellt. Sie soll bis zu einer Überarbeitung der Beurteilungskriterien und der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung die Arbeit der Gutachter unterstützen.

Sie richtet sich vorrangig an Ärzte und Psychologen, die im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung mit Fragestellungen rund um die Cannabismedikation konfrontiert sind. Die hier zusammengestellten Empfehlungen wurden auf dem 13. Gemeinsamen Symposium der DGVP und DGVM am 6.-7.10.2017 in Leipzig in den Workshops 3 und 8 vorgestellt und diskutiert. Im August 2018 wurde eine aktualisierte Fassung unter Berücksichtigung weiterer Literaturquellen und aktueller Rechtsprechung verabschiedet, die auch viele Anregungen aufgenommen hat, welche in einem Expertenhearing am 30.05.2018 bei der BASt unter Mitwirkung des BMVI erarbeitet wurden.

Handlungsempfehlung _Cannabismedikation_v2_Stand 15.08.2018