Indikation zur Anordnung einer MPU. Die gegenwärtig geltende Promillegrenze zur Anordnung einer MPU muss aufgrund wissenschaftlicher Belege als zu hoch eingeschätzt werden. Die DGVP setzt sich gemeinsam mit der DGVM für eine Absenkung ein.

Lesen Sie hier mehr: 26-Anl.1 Anhang-Tagungsband Mattern et al.pdf

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